Anmeldung für Sektionstouren

Die Anmeldung erfolgt immer direkt bei der Tourenleitung. Für mehrtägige Touren bitte unbedingt das Anmeldeformular nutzen (bitte erst lokal abspeichern, dann ausfüllen). Bitte frühzeitig anmelden! Trotz abgelaufener Anmeldefrist kann es sich aber lohnen, nach freien Plätzen zu fragen.

Richtlinien für Sektionsveranstaltungen

Organisation
Weder die Sektion noch die Ausbildungs-/Tourenleiter sind Veranstalter von Pauschalreisen. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Koordination der Reisevorbereitungen und die sportliche Leitung. Im Rahmen einer Führungstour trifft die Tourenleitung aufgrund ihrer Sachautorität und ihrer Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen und hat damit die Verantwortung für die Sicherheit der Gruppe zu tragen. An Gemeinschaftstouren beteiligt sich jeder Teilnehmende auf eigene Verantwortung. Die Leitung übernimmt lediglich die Organisation. 
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist nur DAV-Mitgliedern gestattet. Mitglieder der Sektion Neustadt haben Vorrang. Nichtmitglieder haben die Möglichkeit zu „schnuppern“. Über die konditionelle, fachliche und gesundheitliche Eignung eines Teilnehmers entscheidet die Tourenleitung.
Teilnahmebeiträge
Der DAV-Teilnahmebeitrag ist vor Beginn der Tour an die Tourenleitung zu entrichten. Kinder bis 11 Jahre sind frei, für Jugendliche (ab 12 Jahre) und Junior*innen (18 – 25 Jahre) gelten reduzierte Teilnahmebeiträge. Für Aktionen der JDAV werden keine Teilnahmebeiträge erhoben. Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Anfahrt etc. sind im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. 

Anreise
Die Anreise ist von den Teilnehmenden in der Regel selbst zu organisieren. Idealerweise erhält die Tourenleitung bei den Teilnehmenden kostenfrei Mitfahrgelegenheit, bzw. kann ihre Fahrtkosten auf die Teilnehmenden umlegen. Nutzt unser Carsharing-Angebot!

Wer klimafreundlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist,  kann auf Antrag den Teilnahmebeitrag rückerstattet bekommen. Nähere Infos > hier.
Rücktritt
Wer verbindlich angemeldet ist, haftet selbst für die Folgen seines Rücktritts. Dies gilt insbesondere für Ansprüche von Leistungserbringern außerhalb der Sektion (Bus, Bahn, Hotel, Hüttenwirt u.a.). Bei Nichtantritt der Tour besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann eine Tour abgesagt werden. Sämtliche Kosten werden dann rückerstattet.
Ein ausführlicher Leitfaden zur Sektionsarbeit kann während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle eingesehen werden.